Montag, 5. August 2024

„Für die allgemeine Benutzung ungeeignet“

Zur Geschichte separierter und zensierter Bestände: Zu jeder Zeit gibt es Medienwerke, die zwar von Bibliothek und Museum gesammelt werden, aber nicht oder nur eingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen dürfen. Als Zeugnis betrachtet, gibt diese Sammlung des historischen Sperrbestands Aufschluss darüber, welche Normen und Werte zu einer bestimmten Zeit gelten. Seit 2021 befindet sich die Sammlung in der Obhut des Buch- und Schriftmuseums. ...
Einst gesperrte Bestände – gut zu erkennen an den roten Markierungen auf den Buchrücken, Foto: DNB
Als Egon Erwin Kisch 1925 seine Reportage „Die Giftschränke der Deutschen Bücherei“ veröffentlicht, hat er bei seinem Besuch vor allem als „sittenwidrig“ klassifizierte Veröffentlichungen gesehen, die in der Weimarer Republik als Schmutz- und Schundliteratur konfisziert und sekretiert werden. Es gibt für deren Verfolgung sogar eine eigene Abteilung bei der Berliner Polizei und der Generaldirektor der Deutschen Bücherei verwendet sich dafür, aus dem konfiszierten Material Belegstücke für seine junge Bibliothek zu erhalten – mit Erfolg, wie zahlreiche mit dem entsprechenden Stempelabdruck versehene Bücher belegen.
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(Jörg Räuber)

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