Am 03.06.1845 verfassten die Brüder
Karl und
Friedrich Murhard ihr Testament, in dem sie der Stadt Kassel ihr gesamtes Vermögen vermachten. Sie machten zur Auflage, dieses in einen Fonds, die „
Murhardsche Stiftung“, zu überführen und zu verwalten: „
Die Zinsen der Murhardschen Stiftung sollen verwendet werden zur Bildung und Unterhaltung einer der Stadt Kassel … angehörigen Bibliothek“.
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| Brüder Karl und Friedrich Murhard (Bild: UB/LMB Kassel) |
Sie bestimmten: „
Die Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel soll eine öffentliche sein, sie soll … dem gesammten Publicum zum Gebrauch und zur Benutzung offen stehen“.
[2]. Besonders wichtig war ihnen, dass das Ziel ihrer Stiftung, – die Gründung und der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Bibliothek – für die Bürger der Stadt Kassel dauerhaft gewährleistet und überwacht wird. Um dies sicherzustellen, legten die Brüder Murhard fest, dass ein Gremium über ihre Bestimmungen und Anordnungen wachen solle – die Testamentswächter: „
Zu Executoren und künftigen Wächtern und Beschützern dieses unsers Testaments … bestellen wir drei unserer Mitbürger … mit allen Befugnissen, Rechten und Attributionen, die englischen Trustees zustehen.“
[3] Weiter heißt es im Testament: „
Diese drei Vertrauens-Männer werden ein Kollegium für die genaue Vollziehung, Ausführung und Aufrechterhaltung unseres letzten Willens bilden, welches niemals ausstirbt, indem dasselbe sich für alle Zukunft durch eigene freie Wahl selbst ergänzt. Um zu verhüten, dass jemals in diesem Kollegium eine Lücke entstehe, haben die drei Mitglieder desselben sich im Voraus ungesäumt drei Ersatzmänner oder Stellvertreter zu erwählen, die bestimmt sind, für den Fall ihres Ablebens oder Austritts sie zu ersetzen und im Fall einer eintretenden Vakanz an ihre Stelle in das Kollegium einzutreten, auch schon bei Lebzeiten der zeitigen Testamentsvollstrecker in Verhinderungsfällen deren Funktion auszuüben.“
[4] Mit dieser Vorgabe, dass die drei Testamentswächter noch zu Lebzeiten drei Stellvertreter ernennen sollen, haben die Brüder Murhard den dauerhaften Fortbestand des Gremiums sichergestellt.
(
Martin Reymer, Ltr Murhardsche Bibliothek)
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[1] Vgl.: Testament der Brüder Friedrich und Karl Murhard §5, aus: 125 Jahre Murhardsche Stiftung der Stadt Kassel und ihrer Bibliothek, S. 133. https://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1508930262525/137/#topDocAnchor zuletzt abgerufen: 13.04.2026
[2] Ebd., §18, S. 135
[3] Ebd., §26, S. 138
[4] Ebd.
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