Montag, 7. August 2023

Objekt des Monats: Forsthandbuch aus 1788

Foto © Unibibliothek Tübingen
Ursprünglich wurde der Wald von der Bevölkerung frei genutzt. Bereits im Mittelalter bestand die Forstverwaltung aus einem leitenden Forstmeister, einem Förster und den Forstknechten. Damit wurden auch Forstordnungen aufgestellt, die Gebote und Verbote im Wald regelten. Da Forstmeister adlige Oberjäger waren und diese eine bescheidene bis keine forstliche Ausbildung hatten, wurde 1786 durch Friedrich Wilhelm II, König von Preußen, bei Regierungsübernahme der Befehl erteilt, die preußischen Forste besser zu verwalten. Er beauftragte Friedrich August Ludwig von Burgsdorf das vorliegende Handbuch, das ihr den ganzen August vor der Ammerbrücke in unserer Vitrine sehen könnt, zu verfassen. Hier erfahrt ihr, welche Notwendigkeiten in dem Handbuch festgehalten werden sollten, sowie Ausschnitte aus dem Werk.

(Universitätsbibliothek Tübingen)

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