
Der Begriff „Miniatur“ steht hier für Kunstwerke mit kleinen Abmessungen, ist also weiter gefasst als seine ursprüngliche Herkunft, die unter „Miniatur“ Bilder, Zeichnungen oder Initiale in nicht gedruckten Büchern (Unikaten) verstand. Abgeleitet von der Schmuckfarbe Rot > Zinnober > Mennige > minig beschreibt das Wort „Miniatur“ heute Objekte mit (sehr) kleinen Abmessungen, geringer Größe.
Für die Ausstellung dürfen die Abmessungen bei zweidimensionaler Kunst 10 x 10 cm, bei Skulpturen 10 x 10 x 10 cm nicht überschreiten.
Für die Ausstellung dürfen die Abmessungen bei zweidimensionaler Kunst 10 x 10 cm, bei Skulpturen 10 x 10 x 10 cm nicht überschreiten.
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